Über die Fraktion

Die Hamburgische Bürgerschaft ist neben dem Senat und dem Verfassungsgericht eines der drei Verfassungsorgane der Freien und Hansestadt Hamburg und das einzige, dessen Vertreter – 121 Abgeordnete – direkt vom Volk gewählt werden. Das bedeutet: In der Bürgerschaft wird die Bevölkerung durch gewählte Abgeordnete repräsentiert. Die wichtigsten Funktionen der Bürgerschaft sind: Gesetzgebung, Kontrolle des Senats und Verabschiedung des Haushalts. Darüber hinaus wählt sie den Ersten Bürgermeister und bestätigt die Senatsmitglieder. Abgeordnete einer Partei oder gleicher politischer Überzeugung schließen sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammen. In den Fraktionen werden parlamentarische Vorhaben, zum Beispiel Gesetzesinitiativen, beraten.

Die GRÜNE Bürgerschaftsfraktion stellt derzeit 14 der 121 Abgeordneten in der Bürgerschaft. In der laufenden Wahlperiode bildet sie eine Koalition mit der SPD. Vorsitzender der GRÜNEN Bürgerschaftsfraktion ist Dr. Anjes Tjarks.